{"id":29,"date":"2015-11-03T21:07:32","date_gmt":"2015-11-03T20:07:32","guid":{"rendered":"http:\/\/chraejemusig.ch\/wordpress\/?page_id=29"},"modified":"2019-12-16T19:55:44","modified_gmt":"2019-12-16T18:55:44","slug":"statuten","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/chraejemusig.ch\/?page_id=29","title":{"rendered":"Statuten"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>1. Name, Sitz, Zweck<\/strong><br>Die Chr\u00e4jemusig Entlebuch ist ein politisch und konfessionell neutraler Verein nach Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Entlebuch. Sie wurde 1970 gegr\u00fcndet.<br>Die Chr\u00e4jemusig ist eine Guggenmusik mit folgenden Zielen:<br>F\u00f6rderung des Fasnachtstreibens in der Gemeinde Entlebuch<br>Mitwirkung und Organisation von fasn\u00e4chtlichen Anl\u00e4ssen<br>Pflege von Geselligkeit und Kameradschaft<br>Zusammenarbeit in fasn\u00e4chtlichen Belangen mit der Chr\u00e4jezunft Entlebuch und den weiteren Guggenmusiken in der Gemeinde<br>Mittr\u00e4gerschaft des Ruggertreffens<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>2. Mitgliedschaften<\/strong><br>2.1 Aufnahme<br>Personen, welche das 18. Altersjahr zur\u00fcckgelegt haben, k\u00f6nnen in die Chr\u00e4jemusig aufgenommen werden. Ueber die definitive Aufnahme entscheidet die Generalversammlung mit Zwei-Drittel-Mehrheit. Neumitglieder bezahlen einen von der GV festgelegten Neumitgliederbeitrag.<br>Die Mitgliederzahl ist auf 50 beschr\u00e4nkt.<br>Die Mitglieder der Chr\u00e4jemusig sind automatisch auch Mitglieder der Chr\u00e4jezunft Entlebuch. Die Mitgliederbeitr\u00e4ge an die Zunft werden von der Chr\u00e4jemusig \u00fcbernommen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2.2 Stimmrecht<br>Nur aufgenommene Mitglieder sind stimmberechtigt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2.3 Pflichten<br>Die Mitglieder sind verpflichtet, den Statuten sowie den Anordnungen des Vorstandes nachzukommen. Sie haben an allen Proben, Auftritten, Versammlungen und anderen Anl\u00e4ssen der Chr\u00e4jemusig teilzunehmen.<br>Jedes Mitglied bezahlt einen j\u00e4hrlichen Beitrag, dessen H\u00f6he von der GV festgelegt wird.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2.4 Entschuldigungen und Dispensationen<br>Unvermeidliche Absenzen sind dem Pr\u00e4sidenten oder dem mit der Absenzenkontrolle betrauten Mitglied rechtzeitig zu melden.<br>Dispensationsgesuche sind schriftlich und begr\u00fcndet an den Vorstand zu richten, welcher \u00fcber Genehmigung oder Ablehnung entscheidet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2.5 Haftung f\u00fcr Leihmaterial<br>Die Mitglieder sind verpflichtet, das ihnen vom Verein leihweise abgegebene Material sorgf\u00e4ltig zu behandeln. Ausleihe, Verpf\u00e4ndung oder Ver\u00e4usserung sind untersagt. F\u00fcr selbstverschuldete Besch\u00e4digungen oder Verlust sind die Mitglieder zu vollem Schadenersatz verpflichtet. Beim Austritt sind die Leihgegenst\u00e4nde unaufgefordert innert 30 Tagen in einwandfreiem und gereinigtem Zustand zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2.6 Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft<br>Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod.<br>Der Austritt erfordert eine schriftliche Austrittserkl\u00e4rung an den Vorstand.<br>Ein Mitglied, das gegen\u00fcber dem Verein seine Pflichten nicht erf\u00fcllt oder gegen die Vereinsinteressen<br>handelt und so dem Ansehen des Vereins schadet, kann von der Vereinsversammlung mit ZweiDrittel-Mehrheit ausgeschlossen werden. Der Entscheid ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>3. Organe<\/strong><br>3.1 Generalversammlung<br>Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie wird ordentlicherweise j\u00e4hrlich einmal einberufen und findet im ersten Halbjahr, nach der Fasnacht statt. Die Einladung erfolgt schriftlich und unter Angabe der Traktanden mindestens 14 Tage vor Verhandlungstermin an die Mitglieder<br>Eine ausserordentliche Generalversammlung muss einberufen werden, wenn es der Vorstand f\u00fcr n\u00f6tig erachtet oder ein F\u00fcnftel der Mitglieder dies w\u00fcnscht,<br>Die Generalversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte der Mitglieder anwesend ist.<br>Zu Beginn der Generalversammlung ist eine Pr\u00e4senzliste aufzulegen. Antr\u00e4ge von Mitgliedern zu nicht traktandierten Gesch\u00e4ften k\u00f6nnen an der GV nur dann behandelt werden, wenn sie mindestens acht Tage vorher dem Pr\u00e4sidenten schriftlich eingereicht werden. An der GV gestellte Antr\u00e4ge k\u00f6nnen dem Vorstand zur Pr\u00fcfung \u00fcberwiesen werden.<br>Die Vereinsbeschl\u00fcsse werden mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten gefasst. Wenn kein anderer Antrag vorliegt, gilt bei Wahlen im ersten Wahlgang das absolute Mehr, im zweiten Wahlgang das relative Mehr. Alle Wahlen und Abstimmungen erfolgen in offenem Verfahren, sofern nicht ein Drittel der anwesenden Mitglieder oder der Vorstand geheime Abstimmung verlangt.<br>Traktanden der ordentlichen Generalversammlung<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Wahl der Stimmenz\u00e4hler<\/li><li>Protokoll der letzten GV<\/li><li>Jahresbericht des Pr\u00e4sidenten<\/li><li>Rechnungsablage und Revisorenbericht<\/li><li>Mutationen: Eintritte, Austritte<\/li><li>Wahlen\n<ul>\n<li>Vorstand<\/li>\n<li>Rechnungsrevisoren<\/li>\n<\/ul>\n<\/li><li>Festsetzung der Jahresbeitr\u00e4ge<\/li><li>Ehrungen<\/li><li>Verschiedenes<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">3.2 Vereinsversammlung<br>Wenn es die Gesch\u00e4fte erfordern, kann der Vorstand jederzeit m\u00fcndlich oder schriftlich eine Versammlung der Mitglieder einberufen. Als solche gilt auch die Gesamtprobe. An einer solchen Versammlung kann \u00fcber s\u00e4mtliche Gesch\u00e4fte, die nicht ausdr\u00fccklich der GV vorbehalten sind, verbindlich Beschluss gefasst werden, wenn mindestens die H\u00e4lfte der Mitglieder anwesend ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">3.3 Vorstand<br>Der Vorstand setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Pr\u00e4sident Vizepr\u00e4sident<\/li><li>Aktuar<\/li><li>Kassier<\/li><li>Dirigent<\/li><li>Festwirt<\/li><li>Bastelchef<\/li><li>Material- &amp; Dekorationschef<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Vorstand sorgt f\u00fcr den genauen Vollzug der Beschl\u00fcsse und f\u00fcr die Einhaltung der Statuten. Er f\u00fchrt die laufenden Vereinsgesch\u00e4fte. Zus\u00e4tzlich kann er auch Arbeitsgruppen einsetzen. Er verf\u00fcgt \u00fcber eine Finanzkompetenz von Fr 1&#8217;000 &#8212; pro Einzelfall. F\u00fcr den Verein zeichnen der Pr\u00e4sident der Aktuar oder der Kassier einzeln. Ueber die Verhandlungen im Vorstand wird ein Protokoll gef\u00fchrt<br>Der Vorstand ist zudem verantwortlich f\u00fcr den Abschluss von Versicherungen und Vertr\u00e4gen. Er weist Mitglieder, die ihren Pflichten nicht nachkommen zurecht und beschliesst \u00fcber allf\u00e4llige Dispensationen.<br>Der Vorstand versammelt sich auf Einladung des Pr\u00e4sidenten. Vier Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen zudem die Einberufung einer Sitzung verlangen. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig bei Anwesenheit des absoluten Mehrs aller Vorstandsmitglieder.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1) Pr\u00e4sident<br>Der Pr\u00e4sident leitet die Vorstandssitzungen und Versammlungen. Er \u00fcberwacht die gesamte Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung. In s\u00e4mtliche Akten, Belege und B\u00fccher kann er jederzeit Einsicht nehmen.<br>Bei Wahlen stimmt der Pr\u00e4sident mit, nicht aber bei Abstimmungen \u00fcber Sachgesch\u00e4fte. Bei diesen hat er jedoch das Recht des Stichentscheides,<br>Der Pr\u00e4sident vertritt die Chr\u00e4jemusig nach aussen.<br>Vizepr\u00e4sident<br>Der Vizepr\u00e4sident wird aus der Reihe des Vorstandes bestimmt.<br>Er \u00fcbernimmt in Abwesenheit des Pr\u00e4sidenten die gleichen Rechte und Pflichten. Im weiteren kann ihm der Pr\u00e4sident verschiedene Aufgaben zuweisen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2) Aktuar<br>Der Aktuar f\u00fchrt \u00fcber alle Vorstandssitzungen, Versammlungen und Begebenheiten der Chr\u00e4jemusig Protokoll. Er besorgt die ihm vom Pr\u00e4sidenten \u00fcbertragene Korrespondenz, die schriftlichen Anzeigen betreffend Versammlungen und Anl\u00e4sse.<br>Im weiteren sind ihm unterstellt,<br>Mitgliederverzeichnis<br>Presse<br>Archiv<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">3) Kassier<br>Der Kassier f\u00fchrt das Hauptbuch der Vereinsfinanzen und legt j\u00e4hrlich an der ordentlichen GV Rechenschaft \u00fcber den Kassaverkehr und den Bestand des Verm\u00f6gens ab. Das Kassabuch ist laufend nachzuf\u00fchren. Die Jahresrechnung soll mindestens 14 Tage vor der GV den Rechnungsrevisoren zur Kontrolle \u00fcbergeben werden. Das Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">4) Dirigent<br>Der Dirigent ist f\u00fcr die musikalische Leitung verantwortlich. Er ordnet Gesamt- und Registerproben an. Er verwaltet die vereinseigenen Instrumente.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">5) Festwirt<br>Dem Festwirt obliegt die Organisation von Anl\u00e4ssen, an denen die Chr\u00e4jemusig als Wirtin auftritt Er ist verantwortlich f\u00fcr Lokalit\u00e4ten, Bewilligungen, Naren und Personal. Einzelne Aufgaben kann er an andere Mitglieder delegieren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">6) Bastelchef<br>Der Bastelchef koordiniert s\u00e4mtliche Bastelarbeiten, insbesondere des Grindes, vom Entwurf bis zur Fertigstellung. Er kann weitere Mitglieder zuziehen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">7) Material- &amp; Dekorationschef<br>Der Material- &amp; Dekorationschef ist verantwortlich f\u00fcr s\u00e4mtliches Material (Gw\u00e4ndli, Grinde, Verbrauchsmaterial, Werkzeuge) und die Dekoration s\u00e4mtlicher Anl\u00e4sse.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">3.4 Rechnungsrevisoren<br>Rechnungsrevisoren sind zwei Mitglieder, die nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren. Sie haben Einblick in s\u00e4mtliche die Rechnung betreffenden Akten. Im weiteren haben Sie die Pflicht, die Jahres- und Verm\u00f6gensrechnung zu kontrollieren. An der ordentlichen GV unterbreiten die Revisoren schriftlich Bericht und Antrag.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>4. Haftung<\/strong><br>F\u00fcr die rechtlichen Verpflichtungen des Vereins haftet nur das Vereinsverm\u00f6gen. Bei Streitigkeiten gilt Entlebuch als Gerichtsstand.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>5. Schlussbestimmungen<\/strong><br>Die Chr\u00e4jemusig Entlebuch hat als solche Bestand, solange sie noch zehn Mitglieder z\u00e4hlt. Bei einer Aufl\u00f6sung ist das gesamte Verm\u00f6gen des Vereins inklusive Instrumente und Gw\u00e4ndli einem gemeinn\u00fctzigen Zweck zuzuf\u00fchren.<br>Statuten\u00e4nderung<br>Diese Statuten k\u00f6nnen jederzeit von der GV mit Zwei-Drittel-Mehrheit abge\u00e4ndert oder erneuert werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Inkrafttreten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diese Statuten sind an der Generalversammlung vom 15. Mai 1996 genehmigt worden und treten ab sofort in Kraft.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Entlebuch, 15. Mai 1996<br>Chr\u00e4jemusig Entlebuch<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Pr\u00e4sident<br>Sig. James Kaiser<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Aktuarin<br>Sig. Judith Weibel<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Name, Sitz, ZweckDie Chr\u00e4jemusig Entlebuch ist ein politisch und konfessionell neutraler Verein nach Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Entlebuch. 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